Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma CentreSoft GmbH, Geschäftsanschrift: Brunnfeld 2-6,93133 Burglengenfeld mit Kunden, die keine Verbraucher sind. (CentreSoft Unternehmer AGB Stand Oktober 2025) Die Firma CentreSoft GmbH (vormals firmierend als NBG Handels- und Verlags GmbH) legt ihren Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) und natürlichen Personen, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, insbesondere Kaufleuten, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, wobei der im folgenden verwendete Begriff „Kunde“ sich auf alle vorgenannten juristischen und natürlichen Personen und Personengesellschaften und auch Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches bezieht.

§1 Geltung der AGB, anwendbares Recht, Angebote, Vertragsabschluss

  1. Diese AGB gelten für die Anbahnung, den Abschluss, die Durchführung und Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sondern Unternehmer sind. Als Unternehmer in diesem Sinne gelten alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der Firma CentreSoft GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, insbesondere Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches.
  2. Für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen – auch mit ausländischen Kunden – gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe der im Folgenden angegebenen Verkaufsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote , welche die Firma CentreSoft GmbH bewirkt bzw. abgibt. Das sogenannte UN-Kaufrecht nach dem UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich abbedungen.
  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit mit dem Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wobei eine rein mündliche Vereinbarung nur dann gelten soll, wenn diese von der Firma CentreSoft GmbH dem Kunden gegenüber zumindest unter Wahrung der Textform (z.B. E-Mail) bestätigt worden ist.
  4. Durch die Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware oder der von der Firma CentreSoft GmbH erbrachten Leistungen, erkennt der Besteller diese AGB an und es gelten diese AGB als ausdrücklich angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den AGB der Firma CentreSoft GmbH gelten nur dann, wenn diese Abweichungen von der Firma CentreSoft GmbH schriftlich oder in Textform (z.B. durch E-Mail) bestätigt werden. Rein mündliche Absprachen können eine Änderung dieser AGB nicht herbeiführen.
  5. Die Angebote der Firma CentreSoft Gmbh sind freibleibend und unverbindlich mit der Maßgabe, dass ein Auftrag bzw. eine Bestellung durch die Firma CentreSoft GmbH als angenommen gilt, wenn dies schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt oder bestellte Ware zum Versand an den Besteller von der Firma CentreSoft GmbH selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Unternehmen aufgegeben wurde. Bei fehlendem Einverständnis mit einer von der Firma CentreSoft GmbH ausgesprochenen Bestätigung, ist dies der Firma CentreSoft GmbH unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) anzuzeigen, widrigenfalls die Bestätigung der Firma CentreSoft GmbH als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage anerkannt wird.

§2 Preise

Die von der Firma CentreSoft GmbH kommunizierten Preise beziehen sich auf die Währung Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung.

§3 Rücktrittsrechte

Der Firma CentreSoft GmbH steht ein Recht zum Vertragsrücktritt in folgenden Fällen zu:

Soweit der Firma CentreSoft GmbH im Falle der Ausübung eines Rücktrittsrechtes aufgrund des Verhaltens des Kunden (z.B. bei unberechtigter Abnahmeverweigerung) ein Schadensersatzanspruch zusteht, kann dieser entweder durch konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschalbetrag zu 25 % des Netto-Bestellwertes ohne Berücksichtigung berechneter Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten geltend gemacht werden. Der Schadenspauschalbetrag kann jedoch dann nicht verlangt werden, wenn der Kunde nachweist, dass der Firma CentreSoft GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die genannte Pauschale ist.

§4 Zahlung

  1. Soweit nicht schriftlich oder in Textform anders vereinbart liefert die Firma CentreSoft GmbH auf vorangegangene Bestellung gegen Vorkasse, Nachnahme, Abbuchungserlaubnis oder gegen Kreditkartenabrechnung aus. Hierbei ist insbesondere folgendes zu beachten:

    a. Von der Firma CentreSoft Gmbh vertraglich gewährte Zahlungserleichterungen, insbesondere Zahlungsziele, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass der Auftragswert der Bestellung zum Zeitpunkt der Auslieferung noch durch die für den Kunden bestehende Warenkreditversicherung, welche die Firma CentreSoft GmbH für Geschäfte mit dem Kunden abgeschlossen hat, gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, so bleibt vorbehalten, den von der Warenkreditversicherung nicht mehr gedeckten Kaufpreisanteil als Vorkasse anzufordern und die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, solange der Kunde der Aufforderung auf Vorkassezahlung nicht nachgekommen ist. Kommt der Kunde in diesen Fällen der Aufforderung auf Vorkassezahlung nicht binnen 7 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung nach, so steht der Firma CentreSoft GmbH ein Vertragsrücktrittsrecht zu.

    b. Zahlungen des Kunden werden von der Firma CentreSoft GmbH zunächst auf die älteste Schuld verrechnet; der Kunde wird hierbei über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, so sind die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die älteste Schuld des Kunden anzurechnen.

  2. Eine Zahlung hat erst dann Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB, wenn die Firma CentreSoft GmbH über den Zahlbetrag tatsächlich verfügen kann. Wechselzahlungen und/oder Scheck-Wechselzahlungen sind grundsätzlich nicht vereinbart. Eine solche Zahlungsart muss schriftlich oder zumindest in Textform (E-Mail) bei Vertragsschluss separat vereinbart werden. In diesem Fall sind sämtliche Kosten und Spesen von dem jeweiligen Aussteller sofort an die Firma CentreSoft GmbH zu zahlen.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Firma CentreSoft GmbH berechtigt, noch nicht erfolgte Auslieferungen aus der den Zahlungsverzug betreffenden Bestellung oder auch aus einer anderweitigen Bestellung bis zum Ausgleich des Zahlungsverzugsbetrages zurückzuhalten und künftige Lieferungen gegen den Kunden, der in Zahlungsverzug geraten ist, nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma CentreSoft GmbH Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit Jahreszinsen i.H.v. 9 % Punkten über dem Basiszinssatz).
  4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Firma CentreSoft GmbH berechtigt.

§5 Lieferung, Gefahrtragung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird insbesondere unterbrochen bei fälliger, aber noch ausstehender von dem Kunden geschuldeter Vorkasse-Zahlung.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören z.B. Betriebsstörungen, die von der Firma CentreSoft GmbH nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten oder Hersteller der vertriebenen Waren, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Kriegsereignisse und ähnliche Eingriffe, sind von der Firma CentreSoft GmbH im Verhältnis zu ihren Kunden auch dann nicht zu vertreten, wenn mit dem Kunden Fristen und Liefertermine verbindlich vereinbart wurden. In den genannten Fällen ist die Firma CentreSoft GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, welche nach billigen Ermessen zu bestimmen ist, hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der bestellten Ware geht auf den Kunden über, sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person bzw. das den Transport ausführende Unternehmen übergeben wurde oder zum Zwecke der Versendung das Lager der Firma CentreSoft GmbH verlassen hat.

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben das Vorbehaltseigentum der Firma CentreSoft GmbH. Im Falle von Anzahlungen bzw. Teilzahlungen erwirbt der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung der Ware lediglich ein der Anzahlung/Teilzahlung entsprechendes Anwartschaftsrecht.
  2. Vorbehaltsware im Sinne von § 6 Nr. 1 dieser AGB dürfen von dem Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet und veräußert werden, solange er nicht in Zahlungsverzug gegenüber der Firma CentreSoft GmbH ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Kunden sind nur mit schriftlicher oder in Textform erfolgter Zustimmung der Firma CentreSoft GmbH zulässig.
  3. Die aus einem Weiterverkauf der Ware oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Firma CentreSoft GmbH ab. Die Firma CentreSoft GmbH wird die Kaufpreisforderung des Kunden gegen seinen Käufer nur dann geltend machen, wenn der Kunde gegenüber der Firma CentreSoft GmbH in Verzug geraten ist. Der Kunde bleibt deshalb zur Einziehung auch aufgrund der vorstehend geregelten Abtretung an die Firma CentreSoft GmbH berechtigt, solange die Firma CentreSoft GmbH diese Berechtigung nicht gegenüber dem Käufer des Kunden unter Offenlegung der Abtretung widerruft. Neben dem Fall des Zahlungsverzuges besteht eine Berechtigung zum Widerruf und Einziehung der abgetretenen Forderung auch im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Auf Aufforderung wird der Kunde die Abtretung gegenüber seinem Käufer offenlegen und der Firma CentreSoft GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Einziehung der Forderung erteilen.
  4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware der Firma CentreSoft GmbH wird der Kunde auf das Vorbehaltseigentum an der Ware hinweisen und die Firma CentreSoft GmbH unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Firma CentreSoft GmbH durch den Zugriff Dritter auf ihre Vorbehaltsware Kosten oder ein materieller Schaden entsteht, sind diese Kosten und Schäden vor dem Kunden zu tragen und der Firma CentreSoft GmbH nach vorangegangener Bezifferung der Kosten bzw. des Schadens zu erstatten.
  5. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma CentreSoft GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte, die sich im Besitz der Vorbehaltsware befinden, zu verlangen. In diesem Falle wird der Kunde seine Herausgabeansprüche gegen Dritte unverzüglich durch schriftliche Erklärung bzw. Erklärung in Textform an die Firma CentreSoft GmbH abtreten. Ein entsprechendes Zurücknahme-oder Abtretungsverlangen oder die durch die Firma CentreSoft GmbH veranlasste Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§7 Gewährleistung / Haftungsbeschränkung

  1. Der Kunde, der zugleich Kaufmann ist, hat ihm gelieferte Ware unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber nach 5 Werktagen, erfolgen, anderenfalls die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt gilt.
  2. Ist der Käufer, der zugleich Kaufmann ist, nicht mit dem Recht auf Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, so richten sich die Gewährleistungsrechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen:

    a. Gewährleistung für Mangelfreiheit gelieferter Waren leistet die Firma Centersoft GmbH für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet ab Lieferdatum. (Maßgebend ist das Datum der tatsächlichen Lieferung, nicht dasjenige eines vereinbarten Lieferdatums).

    b. Gewährleistungsansprüche des Kunden stehen nur diesem zu und sind nicht abtretbar, es sei denn es handelt sich um einen auf Geld gerichteten Anspruch des Kunden oder wenn bei einem anderen Recht, dass der Kunde hat, bei der Firma CentreSoft GmbH ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse der Firma CentreSoft GmbH an dem Abtretungsausschluss überwiegt..

    c. Haftungsbeschränkung: Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ist die Haftung der Firma CentreSoft GmbH und diejenige deren gesetzlicher Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Ersatzansprüche wegen sogenannter Mangelfolgeschäden, in Fällen lediglich einfacher oder nur leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. Soweit der vollständige Haftungsausschluss in diesen Fällen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sollte, ist die Haftung jedenfalls auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Im Falle, dass dem Kunden berechtigte Gewährleistungsansprüche zustehen gilt folgendes: Erst für den Fall des Fehlschlages einer Nachbesserung binnen angemessener Frist oder im Fall einer Ersatzlieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware, kann der Kunde darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma CentreSoft GmbH geltend machen.

§8 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 93133 Burglengenfeld.

§9 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches , eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 92224 Amberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass der Firma CentreSoft GmbH das Recht vorbehalten ist, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand im Klagewege in Anspruch zu nehmen.

§10 Leistungsbestimmungsrechte

Soweit neben den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Fällen darüber hinaus aufgrund gesetzlicher Ermächtigung dem Verkäufer von Waren bzw. dem Erbringer von Dienstleistungen ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt werden kann, gelten diese einseitigen Leistungsbestimmungsrechte der Firma CentreSoft GmbH als von dem Kunden erteilt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Firma CentreSoft GmbH wird ihr zustehende einseitige Leistungsbestimmungsrechte unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsteile ausüben