Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma NBG EDV Handels- und Verlags GmbH
für den Rechtsverkehr mit Unternehmen (NBG-Unternehmer AGB) Stand: 01.02.2002

§ 1 Geltung der AGB, anwendbares Recht, Angebot, Vertragsabschluss

  1.  Diese AGB gelten für die Anbahnung, den Abschluss, die Durchführung 
     und Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Kunden, die Unternehmer sind. 
     Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung  ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrau­chern gelten diese AGB nicht.
  2.  Für alle Geschäfte – auch mit ausländischen Abnehmern – gelten 
     ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe der nachstehenden Verkaufsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des  Verkäufers. Das sogenannte UN-Kaufrecht nach dem UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf
     (CISG) ist ausdrücklich abbedungen.
  3.  Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle 
     künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4.  Durch Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme 
     der Ware oder Leistungen, erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.  Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen; abweichende Bedingungen des Bestellers haben  keine Gültigkeit. Einzelabweichungen mündlicher, telefonischer, fernschriftlicher, telegrafi­scher oder sonstiger Art von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur  wirksam, wenn wir diese Abweichungen schriftlich oder fernschriftlich bestätigen.
  5.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Verhandlungen 
     haben für uns lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge gelten durch uns als angenommen erst nach schriftlicher oder  fernschriftlicher Bestätigung oder durch die Aufgabe zum Versand an den Käufer. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer oder sonstiger  Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch uns. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer von uns ausgesprochenen Bestätigung nicht  einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage.

§ 2 Preise

Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Ausliefe­rungslager zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung.

§ 3 Rücktrittsrecht, Abnahmeverweigerung

  1.  Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die 
     Kredit­würdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere z. B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden oder  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nach Aufforderung nicht binnen
     3 Tagen Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet.
  2.  Uns steht ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Käufer bereits 
     vor Ausführung der Bestellung zu erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen.
  3.  Ungeachtet der vorstehenden Rechte können wir gleichzeitig 
     Schadenersatz verlangen, nach unserer Wahl entweder durch konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschalbetrag zu 25% des Netto- Bestellwertes ohne  Berücksichtigung berechneter Verpackungs-,
     Transport- und Versicherungskosten. Der Schadens­pau­schalbetrag kann nicht verlangt werden, wenn der Käufer nachweist, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung  überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 4 Zahlung

  1.  Soweit nicht schriftlich oder anders vereinbart liefern wir gegen 
     Vorkasse, Nachnahme, Abbuchungserlaubnis oder gegen Kreditkartenabrechnung aus.
     Wichtig: Von uns vertraglich gewährte Zahlungserleichterungen, insbesondere Zahlungsziele, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass der Auftragswert der Bestellung zum  Zeitpunkt der Auslieferung noch durch die für den Kunden bestehende Warenkre­ditversicherung, welche wir für Geschäfte mit dem Kunden abgeschlossen haben, gedeckt ist.  Ist dies nicht der Fall, so behalten wir uns vor, den von der Warenkreditversicherung nicht mehr gedeckten Kaufpreisanteil als Vorkasse anzufordern und die Auslieferung der  Ware so lange zurückzuhalten, solange der Kunde der Aufforderung auf Vorkassezahlung nicht nachgekommen ist. Kommt der Kunde in diesen Fällen der Aufforderung auf  Vorkassezahlung nicht binnen sieben Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung nach, so steht uns das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten.
  2.  Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des 
     Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; es wird der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. 
     Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3.  Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag 
     verfügen können.
  4.  Wechselzahlung oder Scheck-Wechselzahlung ist nicht vereinbart. 
     Eine solche Verein-barung muss schriftlich bei Vertragsabschluss separat getroffen werden. Sämtliche Kosten und Spesen sind vom Aussteller sofort zu zahlen.
  5.  Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, noch 
     offene Auslieferungen aus dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich zurückzustellen und künf­tige Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme  vorzunehmen. Wir sind weiter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen.
  6.  Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, 
     auch wenn Mängel-rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die ­Gegen­­ansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.

§ 5 Lieferung, Gefahrtragung

  1.  Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Form. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Liefertermine als unverbindlich.  Die Lieferfrist wird insbesondere unterbrochen bei noch ausstehender Vorkassezahlung.
  2.  Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf 
     Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ­hier­zu gehören z.B. Betriebsstörung, von uns nicht zu vertretende  Nichtbelieferung durch Vorlieferanten oder Hersteller der von uns vertriebenen Waren, Energieversorgungs­ schwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen  und Eingriffe usw. sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der  Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3.  Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den 
     Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und 
     künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns und bis zur Beglei­chung eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus  laufender Rechnung, bei Hingabe von Wechseln und Schecks bis zur Einlösung derselben, unser Eigentum.

  2.  Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen 
     Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf  oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt  sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung auch nach Abtretung an uns berechtigt, solange wir diese Berechtigung dem Käufer gegenüber  nicht widerrufen. Wir werden von diesem Widerrufsrecht jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder der Käufer Antrag  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen  erteilen.
  3.  Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf 
     unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  4.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei 
     Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu  verlangen. Ein entsprechendes Zurücknahme- oder Abtretungsverlangen oder die durch uns veranlasste Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung

  1.  Der Käufer, der zugleich Kaufmann ist, hat die Ware unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt,  uns unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung  nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber nach fünf Werktagen gemacht werden;  anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  2.  Ist der Käufer nach Ziffer 1 nicht mit dem Recht auf Geltendmachung  von Gewährlei­stungsansprüchen ausgeschlossen, so richten sich die Gewährleistungsrechte des Käufers  nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen:

     a) Gewährleistung für die Mangelfreiheit unserer Waren leisten wir  für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
     b) Gewährleistungsansprüche des Käufers stehen nur diesem zu und sind nicht abtretbar.
     c) Haftungsbeschränkung: Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Ge­sundheit ist unsere Haftung und diejenige unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und  Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Ersatz­ansprüche wegen 
     sogenannter Mangelfolgeschäden, im Falle einer lediglich einfachen oder nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ausgeschlossen. Soweit 
     der vollständige Haftungsausschluss in diesen Fällen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein sollte, so ist unsere Haftung jedenfalls auf den zum  Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3.  Die Gewährleistung ist nach Wahl des Verkäufers gerichtet auf  Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Erst für den Fall des Fehlschlages der Nach­besserung  binnen angemessener Frist oder Ersatzlieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der Käufer sonstige Gewährleistungsansprüche geltend machen.

§ 8 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist 93133 Burglengenfeld.

§ 9 Gerichtsstand

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 92224 Amberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass uns das Recht vorbehalten ist, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Ge­richtsstand zu verklagen.

§ 10 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages und der Verkaufsbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung bzw. Vertrags­ergänzung unter Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.