Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma NBG EDV Handels- und Verlags GmbH
für den Rechtsverkehr mit Unternehmen (NBG-Unternehmer AGB) Stand: 01.02.2002
§ 1 Geltung der AGB, anwendbares Recht, Angebot, Vertragsabschluss
- Diese AGB gelten für die Anbahnung, den Abschluss, die Durchführung
und Abwicklung von Rechtsgeschäften mit Kunden, die Unternehmer sind.
Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht. - Für alle Geschäfte – auch mit ausländischen Abnehmern – gelten
ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter der Maßgabe der nachstehenden Verkaufsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Das sogenannte UN-Kaufrecht nach dem UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) ist ausdrücklich abbedungen. - Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. - Durch Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistungen, erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen; abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Einzelabweichungen mündlicher, telefonischer, fernschriftlicher, telegrafischer oder sonstiger Art von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese Abweichungen schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. - Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Verhandlungen
haben für uns lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge gelten durch uns als angenommen erst nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung oder durch die Aufgabe zum Versand an den Käufer. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mündlicher, telefonischer oder sonstiger Art haben erst Gültigkeit nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch uns. Sollte der Käufer mit dem Inhalt einer von uns ausgesprochenen Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Bestätigung als inhaltlich gebilligt und als Vertragsgrundlage.
§ 2 Preise
Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung.
§ 3 Rücktrittsrecht, Abnahmeverweigerung
- Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere z. B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nach Aufforderung nicht binnen
3 Tagen Sicherheit oder Vorauszahlung im Vertragswert leistet. - Uns steht ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Käufer bereits
vor Ausführung der Bestellung zu erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen. - Ungeachtet der vorstehenden Rechte können wir gleichzeitig
Schadenersatz verlangen, nach unserer Wahl entweder durch konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschalbetrag zu 25% des Netto- Bestellwertes ohne Berücksichtigung berechneter Verpackungs-,
Transport- und Versicherungskosten. Der Schadenspauschalbetrag kann nicht verlangt werden, wenn der Käufer nachweist, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 4 Zahlung
- Soweit nicht schriftlich oder anders vereinbart liefern wir gegen
Vorkasse, Nachnahme, Abbuchungserlaubnis oder gegen Kreditkartenabrechnung aus.
Wichtig: Von uns vertraglich gewährte Zahlungserleichterungen, insbesondere Zahlungsziele, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass der Auftragswert der Bestellung zum Zeitpunkt der Auslieferung noch durch die für den Kunden bestehende Warenkreditversicherung, welche wir für Geschäfte mit dem Kunden abgeschlossen haben, gedeckt ist. Ist dies nicht der Fall, so behalten wir uns vor, den von der Warenkreditversicherung nicht mehr gedeckten Kaufpreisanteil als Vorkasse anzufordern und die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, solange der Kunde der Aufforderung auf Vorkassezahlung nicht nachgekommen ist. Kommt der Kunde in diesen Fällen der Aufforderung auf Vorkassezahlung nicht binnen sieben Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung nach, so steht uns das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten. - Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; es wird der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zumindest auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. - Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. - Wechselzahlung oder Scheck-Wechselzahlung ist nicht vereinbart.
Eine solche Verein-barung muss schriftlich bei Vertragsabschluss separat getroffen werden. Sämtliche Kosten und Spesen sind vom Aussteller sofort zu zahlen. - Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, noch
offene Auslieferungen aus dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Wir sind weiter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. - Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängel-rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.
§ 5 Lieferung, Gefahrtragung
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Form. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird insbesondere unterbrochen bei noch ausstehender Vorkassezahlung.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf
Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören z.B. Betriebsstörung, von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch Vorlieferanten oder Hersteller der von uns vertriebenen Waren, Energieversorgungs schwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Eingriffe usw. sind von uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. - Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden und
künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns und bis zur Begleichung eines etwaigen sich zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus laufender Rechnung, bei Hingabe von Wechseln und Schecks bis zur Einlösung derselben, unser Eigentum.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung auch nach Abtretung an uns berechtigt, solange wir diese Berechtigung dem Käufer gegenüber nicht widerrufen. Wir werden von diesem Widerrufsrecht jedoch nur dann Gebrauch machen, wenn der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät oder der Käufer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erteilen. - Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
unser Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. - Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Ein entsprechendes Zurücknahme- oder Abtretungsverlangen oder die durch uns veranlasste Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Gewährleistung/Haftungsbeschränkung
- Der Käufer, der zugleich Kaufmann ist, hat die Ware unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber nach fünf Werktagen gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Ist der Käufer nach Ziffer 1 nicht mit dem Recht auf Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, so richten sich die Gewährleistungsrechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Einschränkungen:
a) Gewährleistung für die Mangelfreiheit unserer Waren leisten wir für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung.
b) Gewährleistungsansprüche des Käufers stehen nur diesem zu und sind nicht abtretbar.
c) Haftungsbeschränkung: Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ist unsere Haftung und diejenige unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Ersatzansprüche wegen
sogenannter Mangelfolgeschäden, im Falle einer lediglich einfachen oder nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ausgeschlossen. Soweit
der vollständige Haftungsausschluss in diesen Fällen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein sollte, so ist unsere Haftung jedenfalls auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Gewährleistung ist nach Wahl des Verkäufers gerichtet auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Erst für den Fall des Fehlschlages der Nachbesserung binnen angemessener Frist oder Ersatzlieferung einer erneut nicht fehlerfreien Ware kann der Käufer sonstige Gewährleistungsansprüche geltend machen.
§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist 93133 Burglengenfeld.
§ 9 Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 92224 Amberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass uns das Recht vorbehalten ist, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 10 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Geltung des Vertrages und der Verkaufsbedingungen und die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung bzw. Vertragsergänzung unter Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung.